Sterbehilfe und Suizidassistenz - und (k)ein Ende??
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, in seinem Urteil vom 26.02.2020 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Dies bedeutet, dass das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe, wie es in § 217 StGB geregelt war, nicht mehr besteht.
Wie haben sich die Problemkreise „Sterbehilfe“ und „Suizidassistenz“ seit dem Verfassungsgerichtsurteil von 2020 verändert? Welche aktuellen Entwicklungen gibt es - auch unter dem Blickwinkel vorliegender Forschungsergebnisse? Gibt es neuere Gerichtsurteile zu dieser Thematik? Welche Angebote zur Suizidassistenz gibt es in Deutschland? Wie gehen andere Länder mit dieser Thematik um?
Dr. Rainer Schäfer ehem. Chefarzt der Klinik für Anästhesie, operative Intensivmedizin und Palliativmedizin, Klinikum Würzburg Mitte, Standort Juliusspital