• Bücher der Saison

    Literaturabend | 14. März 2024 | 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

  • Literatursalon

    Literaturabend | 20. März 2024 | 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr

  • AUF HÖREN
    Vielstimmige Perspektiven auf die Passion in Musik, Wort und Bild

    Konzert | 27. März 2024 | 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr

  • 50 Jahre Pflegenotstand und kein Ende -
    Was können wir daraus lernen?

    Vortrag | 10. April 2024 | 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

  • Die Sichel mäht die Zeit zu Heu
    Die Lyrik Rose Ausländers in einem Dialog mit der Musik

    Lesung mit Musik I 19. April 2024 I 19 Uhr bis 20:30 Uhr

  • Seminar für Paare die heiraten wollen

Trägerverein

Die Rechtsform der Katholischen Akademie Domschule ist der "e.V." (eingetragener Verein des Bürgerlichen Rechts).

Am 18. Oktober 2021 wurde die jetzt gültige Fassung der Satzung des Vereins "Katholische Akademie Domschule Würzburg e.V." in das Vereinsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der Nummer VR 232 eingetragen.

Vorstand im Sinne des BGB sind der Erste Vorsitzende und der Zweite Vorsitzende des Vereins. Jeder von beiden vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein.

Erster Vorsitzender:
Prof. Dr. Ulrich Konrad, Würzburg,
(Lehrstuhl für Musikwissenschaft an der Universität Würzburg)

Zweite Vorsitzende:
Dr. Christine Bötsch, Würzburg

 

Der Zweck der Einrichtung wird in § 2 (1) und (2) wie folgt beschrieben:

(1) Der Verein bezweckt im Auftrag und mit Unterstützung der Diözese Würzburg die Planung und Durchführung von Veranstaltungen der Erwachsenenbildung. Dem Verein obliegt vornehmlich die Planung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Rahmen der kirchlichen Erwachsenenbildung und gemäß des jeweils gültigen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes des Freistaates Bayern. Insbesondere veranstaltet der Verein Tagungen, Vorträge, Seminare, Kurse, Gesprächskreise, Exkursionen und Ausstellungen und veröffentlicht Publikationen. Des weiteren bezweckt er die ideelle und materielle Förderung und Unterstützung der Diözese Würzburg, soweit diese im Sinne des Vereinszweckes ähnliche oder gleiche Aufgaben erfüllt.

(2) An den Veranstaltungen des Vereins können alle interessierten Personen teilnehmen.